AGB
§1 Anmeldung / Zulassung
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem Lehrgang der Jagdschule Waidhandwerk Popanz teilnehmen zu wollen. Die Jagdschule ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Jagdschule Anmeldungen ablehnen oder auf Folgekurse verweisen (dies gilt auch, wenn sich zu wenig Teilnehmer anmelden). Beides erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.
§2 Kosten / Bezahlung / Rücktritt / Haftung
Der Komplettpreis für den jeweiligen Kurs ist in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch die Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens einen Monat vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Jagdschule zu überweisen.
Im Komplettpreis sind Unterbringungs- und Verpflegungskosten nicht enthalten. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell bezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachter Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Jagdschule beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und weist er der Schule den wichtigen Grund nach, erlässt ihm die Schule 50 % der Lehrgangsgebühr, wenn der Teilnehmer dies bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangsbeginn der Schule per Einschreiben / Rückschein mitgeteilt hat. Entstehen die Rücktrittsgründe innerhalb der 30 Tage vor Lehrgangsbeginn, findet keine Rückerstattung statt. Der Teilnehmer hat aber die Möglichkeit an einem späteren Lehrgang teilzunehmen.
Im Übrigen sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen des Lehrganges aufgrund der Dauer und Struktur unserer Lehrgänge ausgeschlossen. Dem Teilnehmer bleibt vor Lehrgangsbeginn nachgelassen, eine Ersatzperson zu benennen, die den Teilnehmer intern entschädigt und die an dem Kurs teilnimmt. Die Ersatzperson muss die AGB der Schule ebenfalls akzeptieren. Falls es Reiserücktrittsversicherer gibt, die auch dieses Risiko absichern, empfiehlt die Schule den Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages.
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§3 Pflichten
Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit sowohl mit der Jagdschule als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht (mit vernünftiger Begründung kann der Teilnehmer an maximal 3 Unterrichtseinheiten fern bleiben), da ansonsten keine Zulassung zur Jägerprüfung durch die Jagdschule garantiert werden kann. Die Jagdschule ist nicht dazu verpflichtet, Online-Unterricht abzuhalten. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen. Im Einzelfall entscheidet die Schule, ob der Teilnehmer die Leistungsanforderungen zur Jägerprüfung erfüllt. Dies teilt sie dem Schüler spätestens am letzten Tag des Ausbildungskurses vor der Prüfung mit.
Die Jagdschule behält sich das Recht vor, bei nicht erfüllten Leistungsanforderungen zur Jägerprüfung oder Nichtteilnahme an den Ausbildungsstunden inkl. Schießstandbesuch ihren Namen als Ausbildungsstätte bei der Prüfungsanmeldung nicht zur Verfügung zu stellen.
Beim Schießstandbesuch gilt insbesondere:
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Ausgegebene Munition ist kein Souvenir, die ausgegebene Munition auf dem Schießgelände ist ausschließlich zum Übungsschießen gedacht, eine persönliche Aneignung ist verboten und strafbar.
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Die Schulungswaffen sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln.
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Den Anweisungen des Schießleiters und allen Schießausbildern sowie den Standaufsichten ist zwingend Folge zu leisten.
§4 Nicht-Bestehen einzelner Prüfungsbausteine
Bei Nichtbestehen einzelner oder mehrerer Prüfungsteile kann der Betroffene einmal den Lehrgang in Form der Teilnahme an zusätzlichen Ausbildungsstunden zu einer Kostenpauschale von 100,00 € pro Fach und Unterrichtseinheit oder bei Nichtbestehen der Schießprüfung in Form der Teilnahme am Übungsschießen zu einer Kostenpauschale von ebenfalls 100,00 € pro Schießstandbesuch wiederholen, den nächsten Prüfungstermin der Jagdschule wahrnehmen und die nicht bestandenen Teile der Jägerprüfung erneut ablegen (entrichtet werden müssen zudem die weiteren Prüfungsgebühren des Landesjagdverbandes Bayern).
Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden. Das Angebot der Wiederholungs-ausbildung zu den genannten Konditionen gilt auch für einen Teilnehmer, der auf Grund seiner schlechten Leistungen und auf Anraten der Jagdschule nicht an der Jägerprüfung teilgenommen hat.
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§5 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Jagdschule den Teilnehmer vom weiteren Unterricht entschädigungslos ausschließen. Urheber- oder Bildrechte behalten wir uns vor.
Es werden, wenn gewünscht in jedem Kurs genügend Bild- und Tonaufnahmen gemacht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
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§6 Datenschutz
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert und im jagdlichen Zusammenhang weitergegeben werden. Dies beinhaltet auch eine Kursinfoliste mit den Anmeldedaten aller Kursteilnehmer. Ebenso stimmt er zu, dass im Zuge des Jagdkurses entstandene Bildaufnahmen von ihm durch die Jagdschule verwertet werden können.